Allen Arbeitnehmern wird ab dem 1.1.2023 eine allgemeine Reallohnerhöhung von 1,5 % gewährt, mit einem Minimum von
- 100 Franken/Monat (0,55/Std) für die qualifizierten Plattenleger (EFZ), die Hilfsarbeiter und die Arbeiter mit Fachkenntnissen ohne EFZ und 4 Jahren Erfahrung in der Branche
- 80 Franken/Monat (0,45/Std) für die jungen Arbeitnehmer während des 1. und 2. Jahrs nach dem Abschluss der Lehre
Die Mindestlöhne 2023 bleiben gegenüber dem Jahr 2022 unverändert:

Verlängerung des GAV
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie darüber informieren, dass der GAV für eine Dauer von 4 Jahren bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden konnte. Die vorgenommenen Änderungen, insbesondere in den Artikeln 1, 12, 13, 21, 29, 39, werden Ihnen im Laufe des Januars per Rundschreiben mitgeteilt.