Löhne
Für das Jahr 2022 wird den Arbeitnehmern keine offizielle Lohnerhöhung gewährt. Die Basislöhne bleiben unverändert.
Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit
Der Beitragssatz der Erwerbsausfallversicherung bei einer Karenzfrist von einem Tag ist um 0.3 % gesenkt worden. Diese Reduktion wird zu 2/3 zugunsten der Arbeitgeber und zu 1/3 für die Arbeitnehmer verteilt.
So beträgt die Prämie ab dem 1. Januar 2022 insgesamt 5.1 %, davon
- 3.87 % zulasten der Arbeitgeber
- 1.23 % zulasten der Arbeitnehmer