Mit dem Auftrag :
- über die Bestimmungen des GAV zu informieren;
- die Anwendung der Vertragsbestimmungen zu gewährleisten, Kontrollen durchzuführen
- zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beit Streitfällen akten: in diesem Sinne eine Einigung anzustreben, in erster Instanz über die Streitfälle zu entscheiden, den Fehlbaren aufzufordern, ihren Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen, eine Verwarnung oder eine Geldbusse zu verhängen und die Einkassierung eingehenden Beträge vorzunehmen;
- der Schwarzarbeit zu bekämpfen;
- die professionelle Nachwuchsförderung vorzusehen.
Samstagsarbeit : Grundsätze und Direktiven
Die Samstagsarbeit bleibt einer Bewilligung unterstellt. In berechtigten Fällen kann man an arbeitsfreien Tagen arbeiten. Die Unternehmen, die einen Antrag stellen möchten, müssen diesen via der Plattform http://www.travaildusamedi.ch/de bis spätestens Donnerstag 17:00 Uhr vor dem gewünschten Samstag stellen.
Samstagsarbeit
VVBK | Verband zur Verstärkung der Baustellenkontrollen
p.a. Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse, Rue des Cèdres 5, 1950 Sitten
Nathalie Reuse, Koordinatorin
T 027 606 74 39
F 027 606 74 44
nathalie.reuse@admin.vs.ch
Schwarzarbeit
Stellen Sie verdächtige Tätigkeiten fest und/oder zweifeln Sie daran, dass eine Ausnahmebewilligung vorliegt? Wenn Sie Ihre Beobachtungen mit dem Formular ad hoc melden, wird eine administrative Untersuchung eingeleitet.
Für eine unverzügliche Feststellung nehmen Sie bitte mit der kantonalen Beschäftigungsinspektion Kontakt auf:
Kantonale Beschäftigungsinspektion
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Sekretariat
Rue des Cèdres 5
1950 Sion
Tel. 027 / 606 74 00 (über die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz)
Fax 027 / 606 74 44
Pikettdienst
An Samstagen und an arbeitsfreien Tagen können Sie die Mitarbeitenden der kantonalen Beschäftigungsinspektion unter folgenden Nummern erreichen
Tel. 027 / 606 74 48 für das Unterwallis
Tel. 027 / 606 74 49 für das Oberwallis